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Überlagerung von Karteninhalten


Die historischen Karten, die man bei der Vermessungsverwaltung erwerben kann, sind bei uns auch digital verfügbar oder können von uns eingescannt werden. Somit lassen sich die Inhalte aus verschiedenen Epochen in einem Bild darstellen.

Beispiele solcher alten Karten sind:

Ausschnitt aus einer Karte von Lecoq

Ausschnitt aus einer Karte von Lecoq

die Karte von Lecoq (1797 – 1813)

Ausschnitt aus einer Urkarte

Ausschnitt aus einer Urkarte

die Urkarte (ca. 1880)

Ausschnitt aus einer Karte der Preußischen Landesaufnahme

Ausschnitt aus einer Karte der Preußischen Landesaufnahme

die Preußische Landesaufnahme (1877 – 1912)

Die Überlagerung der Karten kann ganz unterschiedlich aussehen, wie man unten leicht erkennen kann:

Bebaute Flächen in Aurich - heute und 1897

Bebaute Flächen in Aurich - heute und 1897

Im links dargestellten ersten Fall dient ein kolorierter Ausschnitt aus der aktuellen Liegenschaftskarte als Grundlage. Zu erkennen sind die Grundstücke mit ihrer Nutzung als Grünanlage, Grünland oder Ackerland. Die bebauten Grundstücke sind grau unterlegt. Die Häuser sind schwarz.

Um zu sehen, welcher Bereich der Stadtfläche von Aurich bereits 1897 bebaut war, wurde die entsprechende Karte der Preußischen Landesaufnahme herangezogen. Aus ihr wurde die Grenze der Bebauung entnommen und dieser Linienzug in rot auf die Liegenschaftskarte gelegt.

Heutige Gebäudegrundrisse auf Urkarte

Heutige Gebäudegrundrisse auf Urkarte

Bei diesem zweiten Beispiel bildet die Urkarte von Siegelsum die Grundlage. Inhalte der Urkarte waren die Eigentumsgrenzen und die Bebauung. Die Blätter der Urkarte sind einheitlich eingefärbt. Häuser sind rot, Gewässer blau und Straßen sandfarben unterlegt. Die Flurstücke enthalten fortlaufende Nummern.

In diese Kartengrundlage wurden hier nun die Umrisse der z. Zt. dort vorhandenen Häuser eingeblendet. Im Fall der Kirche (mit einem ‚x’ gekennzeichnet) ist deutlich zu erkennen, dass der Grundriss sich nicht verändert hat. Alle anderen Häuser bestehen in der ursprünglichen Form nicht mehr. Die Veränderungen sind sehr gut zu nachzuvollziehen.

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