Sie möchten ein Bauvorhaben verwirklichen?
Als Einstieg werden bei einer Verwirklichung zunächst die Fragen
- lässt das Baugrundstück überhaupt die Realisierung meines Bauvorhabens von den äußeren Abmessungen her zu?
und
- ist eine hinreichende Finanzierung gesichert?
zu beantorten sein.
In den meisten Fällen wird daher bereits
- für die erste Entwurfsplanung und
- für Finanzierungsgespräche mit den Kreditinstituten
Sobald die Planung konkretere Formen annimmt, wird in aller Regel ein Bauantrag nach den Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) bei der entsprechenden Baugenehmigungsbehörde (Stadt oder Gemeinde oder Landkreis) zu stellen sein. Mit diesem Bauantrag sind, soweit erforderlich, gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einfache oder qualifizierte Lagepläne einzureichen.
Sie können diese Lagepläne auch online bei den zuständigen Katasterämtern der Regionaldirektionen bestellen oder eine entsprechende Beratung anfordern.
Die Vorlage eines qualifizierten Lageplans ist in aller Regel bei Grenzbebauung oder bei der Einhaltung von Grenzabständen erforderlich. Die Entscheidung darüber, welche Art des Lageplans einem Bauantrag beizufügen ist, trifft die jeweils zuständige Baugenehmigungsbehörde.
Der einfache Lageplan enthält folgende Angaben aus dem Liegenschaftskataster:
- die Angabe des Maßstabes und die Lage des Grundstücks zur Himmelsrichtung
- die Bezeichnung des Baugrundstücks nach Gemeinde, Straße, Hausnummer, Grundbuch, Gemarkung, Flur, Flurstück mit Angabe der Eigentümer oder der Erbbauberechtigten
- den Flächeninhalt des Baugrundstücks
- die katastermäßigen Grenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke
- den Bestand der vorhandenen Gebäude auf dem Baurundstück und auf den benachbarten Grundstücken (soweit im Liegenschaftskataster nachgewiesen)
- die im Liegenschaftsbuch enthaltenen Hinweise auf Baulasten
Der qualifizierte Lageplan enthält zusätzlich noch folgende Angaben:
- die für die bauaufsichtliche Beurteilung erforderlichen Abmessungen des Baugrundstücks nach dem Liegenschaftskataster
- eine Aussage über die Zuverlässigkeit von Grenzen und ihre Erkennbarkeit in der Örtlichkeit
- die Eigentümer der benachbarten Grundstücke
- eine Aussage über die Vollständigkeit des Gebäudebestandes
Abgabeform
Die Regionaldirektionen stellen Ihnen diese Lagepläne als
- Plan oder auch
- in digitaler Form als Datei auf elektronischem Wege und /oder auf CD
zur Verfügung.
Kosten
Die Abgabe von Lageplänen ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich einheitlich nach der sowohl für die Regionaldirektionen als auch für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure verbindlichen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm).
Sie setzen sich zusammen aus:
- einer Gebühr für Vermessungsunterlagen ohne Umsatzsteuer und
- einer Gebühr für die Anfertigung und Abgabe der Pläne mit Umsatzsteuer
Sind vorab noch Vermessungsarbeiten erforderlich, so ist dieser Aufwand zusätzlich zu entgelten. Die Höhe der unter Ziffer zwei genannten Gebühr ist im Wesentlichen abhängig von dem Herstellungswert des geplanten Bauvorhabens und der geforderten Abgabeform.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch!
weitere Informationen erhalten Sie
- bei den Katasterämtern der Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN).
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