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Verkehrswertgutachten

Die Gutachterausschüsse erstatten Gutachten über

  • Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Verkehrswerte von Rechten an Grundstücken
  • die Höhe von Miet- und Pachtzinsen
  • den Wert von Grundstücksbestandteilen

Auftraggeber sind

  • Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte
  • Gemeinden und Behörden im Rahmen der Vorschriften des Baugesetzbuches
  • Gerichte

Auftragsgründe können sein

  • Kaufverhandlungen
  • Städtebauliche Maßnahmen (z.B. Sanierung)
  • Familienrechtsangelegenheiten
  • Erbauseinandersetzungen
  • Sozialangelegenheiten (nach Sozialgesetzbuch)
  • Zwangsversteigerungen
  • Enteignungsverfahren
  • Auftragsannahme

Die Auftragsannahme erfolgt durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der örtlich zuständigen Regionaldirektion des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN).

Übersicht