Die Gutachterausschüsse erstatten Gutachten über
- Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Verkehrswerte von Rechten an Grundstücken
- die Höhe von Miet- und Pachtzinsen
- den Wert von Grundstücksbestandteilen
Auftraggeber sind
- Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte
- Gemeinden und Behörden im Rahmen der Vorschriften des Baugesetzbuches
- Gerichte
Auftragsgründe können sein
- Kaufverhandlungen
- Städtebauliche Maßnahmen (z.B. Sanierung)
- Familienrechtsangelegenheiten
- Erbauseinandersetzungen
- Sozialangelegenheiten (nach Sozialgesetzbuch)
- Zwangsversteigerungen
- Enteignungsverfahren
- Auftragsannahme
Die Auftragsannahme erfolgt durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der örtlich zuständigen Regionaldirektion des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN).
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