Auf der Auftaktveranstaltung am 18.06.2008 in Osterholz-Scharmbeck wurde die Breitbandinitiative Niedersachsen offiziell gestartet.
Sie wird getragen vom Land Niedersachsen, vertreten durch die Ministerien für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) sowie für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und den kommunalen Spitzenverbänden. Zwischen ihnen besteht eine enge Kooperation und ständige Abstimmung über weitere Arbeitsschritte.
Die Breitbandinitiative Niedersachsen unterstützt vorrangig die Beratung, die durch das Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen in Osterholz-Scharmbeck durchgeführt wird. Auf Grundlage einer Bedarfsermittlung und daraus resultierenden Betreibermodellen sollen wirtschaftliche Lösungen gefunden werden, die sich möglichst ohne einen Landeszuschuss realisieren lassen.
GAK - Förderprogramm
In den Breitbandprojekten, bei denen eine Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) verbleibt, kann diese gefördert werden. Dafür stehen im ML Mittel aus der "Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)" des Bundes und des Landes zur Verfügung.
Die EU- Kommission hat mit Schreiben vom 03.07.2008 die GAK-Rahmenregelung notifiziert
Die konkrete Ausgestaltung der GAK für Niedersachsen ergibt sich aus der "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Breitbandversorgung ländlicher Räume (Breitbandversorgung)", die aufgrund verschiedener Änderungen neu gefasst und im Ministerialblatt am 22.07.2009 veröffentlicht wurde..
Die Neufassung der Richtlinie tritt mit Wirkung von 01.05.2009 in Kraft.
Alle Antragssteller werden gebeten, sich bei den Ansprechpartnern der Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) zu informieren
Anträge können weiterhin bei der jeweils zuständigen Regionaldirektion eingereicht werden.
Antragsfristen
- Anträge auf Beratungsleistungen nach 2.1 der Richtlinie:
Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich. - Anträge auf Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke nach 2.2 oder Leerrohrförderung nach 2.3 der Richtlinie:
Weitere Anträge können bis zum 10. Januar 2010 eingereicht werden. Ihre Bewilligung setzt eine Realisierung innerhalb des Haushaltsjahres 2010 voraus. Eine detaillierte Darstellung des Umsetzungsplanes wird erwartet.
Hinweis:
Keine Umsatzsteuer innerhalb der Wirtschaftlichkeitslücke.
Seitens des Bundesministeriums der Finanzen ist mitgeteilt worden, dass die Zuwendungen der GAK Umsatzsteuerneutral zu handhaben sind, so dass auch entsprechende TK -Anbietern diese nicht in Ansatz bringen müssen.