Vermessungen zur Lagebestimmung von Grundstücksgrenzen und Gebäuden (Liegenschaftsvermessungen) bilden die Basis zur amtlichen Nachweisführung von Angaben zum Grund und Boden - dem Liegenschaftskataster -. Die Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt im Rahmen des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen (NVermG).
Liegenschaftsvermessungen werden im Auftragswege ausgeführt und sind immer dann notwendig, wenn
- Unklarheit über den Grenzverlauf herrscht (z. B. bei der Verwirklichung von Bauvorhaben oder der Anlage von Einfriedungen)
- neue Grenzen gezogen werden sollen (z. B. Bauplätze) oder
- Gebäude und bedeutsame bauliche Anlagen errichtet oder abgebrochen wurden.
Die Protokolle und Ergebnisse dieser Liegenschaftsvermessungen (Vermessungszahlen) werden ausnahmslos bei der jeweils zuständigen GLL dauerhaft archiviert.
Das Liegenschaftskataster ist aktuelles und amtliches Verzeichnis für das gesamte Land Niedersachsen für die
- Bestimmungselemente und Koordinaten der Grenz- und Vermessungspunkte (Vermessungszahlen)
- Bezeichnung bzw. Nummerierung der Flurstücke als kleinste umschlossene Einheit des Grund und Bodens (Flurstücksbezeichnung)
- grafische Darstellung (Präsentation) aller Flurstücke
- Eigentumsangaben zu den Flurstücken
- Ordnungsmerkmale des Grundbuchs
Daneben enthält das Liegenschaftskataster
- Angaben zur tatsächlichen Nutzung
- grundstücksbezogenen Beschränkungen und Belastungen
- weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach (§ 11 BodSchätzG) und
- bildet als amtliches Verzeichnis die Basis für die Benennung (Nummerierung) der Grundstücke nach der Grundbuchordnung (§ 2 GBO).
Zusammengefasst:
Das Liegenschaftskataster hält flächendeckend Geobasisdaten für die Beschreibung von Grund- und Boden vor.
Die Daten des Liegenschaftskatasters werden generell für jedermann unter Berücksichtigung des Datenschutzes bereitgestellt.
Diese Bereitstellung erfolgt
-
als Standardpräsentation
- in Form eines analogen Auszuges oder
- in den gängigen digitalen Datenformaten
- in auf den Nutzungszweck abgestellter Form, wie z. B. Lagepläne für Bauvorhaben.