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GLL - Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften

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Kommunikation
Hinweis zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation

Die Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften ( GLL ) bieten Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrengesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.

Die GLL haben diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet:

  • Mailadressen
    Für die elektronische Kommunikation per E-Mail sind folgende E-Mail-Adressen eingerichtet worden.
  • Verschlüsselung
    Die GLL können aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.
  • Signatur
    Aus technischen und organisatorischen Gründen können die GLL derzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.
    Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit den GLL und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

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